|
Diese
hier kurz beschriebenen Rechtsgebiete stellen
die Schwerpunkte unserer Tätigkeit dar:
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer.
Es ist in zahlreichen Gesetzen unsystematisch
verstreut und ist teilweise dem Privatrecht, teilweise
dem öffentlichen Recht zugewiesen. Für
Streitigkeiten aus dem Arbeitsrecht sind als Sondergerichte
die Arbeitsgerichte, die Landesarbeitsgerichte
und das Bundesarbeitsgericht eingerichtet. Dieses
umfangreiche Rechtsgebiet wird in zwei Hauptbereiche
aufgeteilt: das Individualarbeitsrecht und das
Kollektivarbeitsrecht.
Gewerblicher
Rechtsschutz
Dies ist der Inbegriff der Rechtsnormen, die dem
Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der
damit zusammenhängenden Interessen dienen.
Dazu gehören u.a. das Patent-, Gebrauchsmuster-,
Geschmacksmuster-, Wettbewerbs- und Markenrecht.
Auch das Urheberrecht wird oftmals unter diesem
Begriff geführt, obgleich dieses nicht die
gewerbliche, sondern die wissenschaftliche und
künstlerische Leistung schützt.
Strafrecht
Das Strafrecht umfaßt alle Normen, die Inhalt
und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen
und ist ein Teilrechstgebiet des öffentlichen
Rechts, da es die Rechtsbeziehungen zwischen Staat
und Bürger regelt. Es wird in das materielle
und das formelle Strafrecht unterteilt, wobei
ersteres die Voraussetzungen der Strafbarkeit
eines Verhaltens, letzteres den Ablauf des Strafprozesses
regelt. Strafrecht ist die ultima ratio des Staates,
um mißbilligenswertes Tun zu sanktionieren.
Wer sich, ob zu recht oder zu unrecht, strafrechtlicher
Verfolgung ausgesetzt sieht, ist deshalb auf die
Durchsetzung seiner verfassungsgemäßen
Rechte in besonderem Maße angewiesen.
Zivilrecht
Das Zivilrecht oder Bürgerliche Recht ist
die Gesamtheit des zwischen einander gleichgeordneten
Rechtssubjekten geltenden Rechts. Es umfaßt
vor allem das materielle Privatrecht und regelt
dort die Rechtsbeziehungen der Bürger (und
juristischen) Personen untereinander. Zudem stellt
es staatliche und mit Zwang durchsetzbare Hilfen
zur Klärung von Streitfragen und deren Erfüllung
zur Verfügung.
Inkasso
Das Geschäft des Forderungseinzugs
(Einzel- und Massen-Inkasso) bildet schließlich
einen besonderen Tätigkeitsbereich innerhalb
des Bürgerlichen Rechts. Es handelt sich
hierbei selbstverständlich auch um Anwendung
des materiellen Zivilrechts und des Zivilprozeßrechts.
Hierbei sind aber vor allem im Bereich des Masseninkasso
besondere Arbeitsabläufe zu gewährleisten,
womit im Rahmen anwaltlicher Dienstleistung von
einem eigenen Tätigkeitsfeld zu sprechen
ist.
©
HKMW Rechtsanwälte 2003 |