Rechtsanwaltskanzlei HKMW Köln


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Die Rechtsgebiete der Kanzlei HKMW

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Diese hier kurz beschriebenen Rechtsgebiete stellen die Schwerpunkte unserer Tätigkeit dar:

Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer. Es ist in zahlreichen Gesetzen unsystematisch verstreut und ist teilweise dem Privatrecht, teilweise dem öffentlichen Recht zugewiesen. Für Streitigkeiten aus dem Arbeitsrecht sind als Sondergerichte die Arbeitsgerichte, die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht eingerichtet. Dieses umfangreiche Rechtsgebiet wird in zwei Hauptbereiche aufgeteilt: das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht.

Gewerblicher Rechtsschutz
Dies ist der Inbegriff der Rechtsnormen, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen dienen. Dazu gehören u.a. das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Wettbewerbs- und Markenrecht. Auch das Urheberrecht wird oftmals unter diesem Begriff geführt, obgleich dieses nicht die gewerbliche, sondern die wissenschaftliche und künstlerische Leistung schützt.

Strafrecht
Das Strafrecht umfaßt alle Normen, die Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen und ist ein Teilrechstgebiet des öffentlichen Rechts, da es die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger regelt. Es wird in das materielle und das formelle Strafrecht unterteilt, wobei ersteres die Voraussetzungen der Strafbarkeit eines Verhaltens, letzteres den Ablauf des Strafprozesses regelt. Strafrecht ist die ultima ratio des Staates, um mißbilligenswertes Tun zu sanktionieren. Wer sich, ob zu recht oder zu unrecht, strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sieht, ist deshalb auf die Durchsetzung seiner verfassungsgemäßen Rechte in besonderem Maße angewiesen.

Zivilrecht
Das Zivilrecht oder Bürgerliche Recht ist die Gesamtheit des zwischen einander gleichgeordneten Rechtssubjekten geltenden Rechts. Es umfaßt vor allem das materielle Privatrecht und regelt dort die Rechtsbeziehungen der Bürger (und juristischen) Personen untereinander. Zudem stellt es staatliche und mit Zwang durchsetzbare Hilfen zur Klärung von Streitfragen und deren Erfüllung zur Verfügung.

Inkasso
Das Geschäft des Forderungseinzugs (Einzel- und Massen-Inkasso) bildet schließlich einen besonderen Tätigkeitsbereich innerhalb des Bürgerlichen Rechts. Es handelt sich hierbei selbstverständlich auch um Anwendung des materiellen Zivilrechts und des Zivilprozeßrechts. Hierbei sind aber vor allem im Bereich des Masseninkasso besondere Arbeitsabläufe zu gewährleisten, womit im Rahmen anwaltlicher Dienstleistung von einem eigenen Tätigkeitsfeld zu sprechen ist.


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HKMW REchtsanwaltskanzlei: Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht, Zivilrecht.